Widmungsanregungen neu ab 01.09.2024

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

die Neuordnung der Widmungsanregungen optimiert den Ablauf und fördert eine ehrliche Kommunikation. Vor Jahrzehnten wurden die externen Kosten auf die Widmungswerber umgelegt. Da es damals keine rechtliche Grundlage dafür gab, wurde dies eingestellt. Das neue Raumordnungsgesetz 2021 gibt nun den Gemeinden die rechtliche Möglichkeit, dies erneut zu tun.

Daher haben wir das Verfahren generell optimiert. Anregungen, die nach der Vorprüfung sowohl von unseren Raumplanern als auch von der fachlichen Raumordnung als klar negativ beurteilt wurden, werden künftig nicht mehr weiterverfolgt. Dadurch vermeiden wir unnötige Kosten und falsche Hoffnungen. Ein klares Nein ist ehrlicher als monatelange Ungewissheit.

Außerdem wurde eine pauschale Kostenbeteiligung an den externen Planungskosten eingeführt:

  • € 700 pro Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplans
  • € 500 pro Anregung zur Freigabe eines Aufschließungsgebietes
  • € 350 je gesplittetem Umwidmungspunkt im Vorprüfungs- und Kundmachungsverfahren

Bei einer ersten negativen Prüfung durch unsere Raumplaner erhalten Widmungswerber die Möglichkeit, ihren Antrag kostenfrei zurückzuziehen. Erst danach erfolgt die Vorprüfung. Sollte diese negativ sein, wird die Anregung nicht mehr weiterverfolgt, und die Kosten fallen an.

Das Ziel ist, einerseits die Anzahl leichtfertiger Anregungen zu reduzieren und andererseits sowohl das Amt als auch die Fachabteilungen zu entlasten. Die klare Kommunikation schafft Transparenz und verhindert falsche Hoffnungen.